Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine bei Bund, Land und Gemeinden Stand Sept. 2011
Vorwort: Die aufgelisteten Zuschussmöglichkeiten informieren nur in groben Zügen über die verschiedenen Möglichkeiten.
In allen Fällen gelten die jeweils aktuellen Zuschuss-Richtlinien der aufgelisteten Zuschussgeber .
Alle an dieser Stelle aufgeführten Angaben sind „ohne Gewähr“ zu verstehen!
Gelb markierte Sätze betreffen nur die Vereine im Stadtgebiet Heidelbergs
1) Sportstättenbau
- Anträge und Informationen zur Bezuschussung von Neu- und Umbauten können beim Badischer Sportbund angefordert werden. Derzeit 30 % der zuschussfähigen Kosten bzw. 30% des förderfähigen Aufwands.
- für Sportvereine im Rhein-Neckar-Kreis gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bei der jeweils zuständigen Kommune,
- sowie unter bestimmten Bedingungen (z.B. Sanierung, Umweltschutz) einen Zuschuss des Rhein-Neckar-Kreises (Anfragen bei Klaus Bähr/06221-866192) ->
- parallel hierzu gibt es einen weiteren Investitionszuschuss für städtische Vereine bei der Stadt Heidelberg -> Sportförderprogramm (Sportförderprogramm s. rechts)
2) Sportgeräte
- Anträge und Informationen zur Bezuschussung von Sportgeräten können beim Badischer Sportbund angefordert werden.(Mindestanschaffungswert des Gerätes 2.000,00 € - Zuschuss 30 %)
- Sportvereine aus dem Rhein-Neckar-Kreis können bei der jeweils zuständigen Kommune Anträge stellen.
- parallel hierzu gibt es für städtische Vereine die Möglichkeit bei der Stadt Heidelberg Anträge zu stellen -> Sportförderprogramm (Sportförderprogramm)
3) Übungsleiter/innen mit staatlicher Lizenz
- bis zu 200 Stunden können, bei gültigen Lizenzen, jeweils 1,80 EURO/Std. beim Badischer Sportbund abgerufen werden. (Höchstens 360,00 €/Jahr) bei P-Lizens 450,00 €/Jahr.
- RNK-Vereine werden jeweils zu Beginn des Jahres zur Abrechnung beim Landratsamt mit Formularen angeschrieben -> Höchstförderbetrag = 88,00-100,00 EURO/Jahr
- die städtischen Vereine können zusätzlich eine Kopie der BSB-Sammel-abrechnung beim Sport- und Bäderamt einreichen und erhalten nochmals die gleiche Summe wie vom BSB -> Sportförderprogramm (Sportförderprogramm)
4) Kooperation Schule-Verein
- Vereine die Kooperationen mit Sportvereinen eingehen (z.B. regelmäßige Sport-AGs) bekommen über den Badischer Sportbund finanzielle Unterstützung
- in der Regel müssen Anträge für diese Maßnahmen bis zum 1. Mai jeden Jahres beim BSB gestellt werden
- pro Projekt erhalten die Vereine zur Zeit eine Fördersumme von 360 EURO (Mit Sonderschulen 460,00 €/Jahr) Anfragen bei Klaus Bähr, 06221/866192
5) Jugendpflegerische Maßnahmen und Hilfe für finanzschwache Kinder und Jugendliche
- Vereine des Rhein-Neckar-Kreises können über die Badische Sportjugend und die AG Sportjugend Rhein-Neckar Zuschüsse beantragen.
- Zuschüsse für städtische Vereine können über die Badische Sportjugend und die Sportjugend Heidelberg (> Formulare) beantragt werden
- Der Rhein-Neckar-Kreis bezuschusst Jugendfahrten, Jugendbegegnungen und Turniere mit mindestens einer Übernachtung sowie Kauf von Gruppenzelten. Anfragen bei Klaus Bähr, 06221/866192
Die Stadt Heidelberg bezuschusst städtische Vereine über die Sportjugend Heidelberg –
1c) Renovierungsmaßnahmen
1d) Anschaffungen
1e) Jugendgruppenräume
1f) Ein- oder mehrtägige Bildungsveranstaltungen ohne Übernachtung
1g) Besondere Maßnahmen
2) Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
3) Sonderzuschuss für finanziell Schwächere
6) Zuschüsse über die BSJ
Jugendgruppenleiterlehrgänge
- Dauer: mindestens 1 Tag (5 Std. Lehrgangsprogramm) Mindestalter: 14 Jahre (Zuschuss ca 9,20 € Tag/Teiln.)
Zuschüsse für Seminare
- Dauer: mindestens 1 Tag (5 Std. Lehrgangsprogramm) (Zuschuss ca 9,20 € Tsg/Teiln.)
- Mindest-/Höchstalter: 14-26 Jahre (12-26 Jahr bei Seminaren zur geschlechterspezifischen Jugendbildung)
Zuschüsse für Jugendfreizeiten allgemein
- TeilnehmerInnen: Dauer: ab 4 Tage, Höchstalter: bis 18 Jahre (zuschuss ca 0,90 € Tag/Teiln.)
- BetreuerInnen: Dauer: 5-21 Tage , Mindestalter: ab 16 Jahre (Zuschuss 8,70 € Tag/Betreuer)
- Teilnehmer/innen a. finanziell schwachen Familien: Dauer: 5-21 Tage, Mindest-/Höchstalter: 6-18 Jahre, Ermittlung Status „finanziell schwach“ nach Tabelle
Freizeiten mit Behinderten und Nichtbehinderten
- Dauer: 5-21 Tage, Mindest-/Höchstalter: 6-26 Jahre
- Bezuschusst werden nur gemischte Freizeiten (Behinderte/Nichtbehinderte). Mindestens ein Drittel der Teilnehmer/innen müssen Behinderte sein.
Anschaffung von Zelten
- Zuschüsse werden gewährt für die Anschaffung von Gruppenzelten und die zur Durchführung einer Freizeitmaßnahme notwendigen Ausrüstungsgegenstände (z.B. Feldbetten, Abdeckplanen). (ca 30 -50 % der Kosten)
- Eigenleistungen können mit € 7,70 je Std. abgerechnet werden.
7) Internationale Jugendbegegnungen
- über die Badische Sportjugend können bei der DSJ-Deutsche Sportjugend (Fr. Kuchler, Tel.: 069 6700328) Zuschüsse für Jugendtreffen auf internationaler Ebene bewilligt werden
- Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen allgemein
- Dauer Inlandsmaßnahmen: 5-30 Tage, Mindest-/Höchstalter: 12-26 Jahre (Zuschuss bis 15,00 € Tag/Teiln.)
- Dauer Auslandsmaßnahmen: 5-30 Tage, Mindest-/Höchstalter: 12-26 Jahre (Zuschuss bis 75 % der Fahrtkosten)
- Das Programm muss eindeutig auf die Begegnung junger Menschen ausgerichtet sein und gemeinschaftsbildenden Charakter haben. Maßnahmen mit überwiegend sportlichem oder touristischem Charakter werden nicht bezuschusst.
- das Deutsch-Französische-, Deutsch-Polnische- und das Deutsch-Tschechische Jugendwerk können bei der Zuschussbeschaffung helfen.
Dauer: 4-21 Tage, Mindest-/Höchstalter: bis 27 Jahre (Zuschuss zu den Fahrtkosten nach Tabelle und Tagesgeld)
Anforderungen an das Programm wie bei internationalen Begegnungen
8) Städtepartnerschaften
- für den Rhein-Neckar-Kreis ist Klaus Bähr/06221-866192 vom Sportkreis Heidelberg Ansprechpartner. Derzeitige Kontakte bestehen zu Vichy in Frankreich und Östergötland in Schweden.
- städtische Vereine können sich über Zuschüsse bei der Zusammenarbeit mit Heidelberger Partnerstädten beim Stadtjugendring Heidelberg und der Sportjugend Heidelberg informieren
9) Vereinsjubiläum
- bei 25/50/75 usw. jährigem Vereinsjubiläum kann der Verein einen Antrag beim Badischer Sportbund stellen, um eine Ehrengabe (Sachspende + Geldpreis) zu erhalten.
10) Für Jugendgruppenleiter
- gibt es die sogenannte JULEIKA (Jugendleitercard). Ein Antrag für die JULEIKA ist bei der Badischen Sportjugend zu stellen.
11) Das Bildungs- und Teilhabepaket
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Der anerkannte Bedarf umfasst bis zum Höchstbetrag von 10,- Euro monatlich die Aufwendungen, die durch Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit, vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung (z. B. Museumsbesuche) oder die Teilnahme an Freizeiten entstehen. - Für den Rhein-Neckar-Kreis können die Richtlinien und Antragsformulare im Internet von der Homepage des RNK (www. rhein-neckar-kreis.de) rechte Spalte „Das Bildungs-und Teilhabepaket“ heruntergeladen werden.
- Für Vereine im Stadtgebiet Heidelbergs gilt folgende Regelung:
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die
- SGB II-Leistungen vom Jobcenter
- SGB XII-Leistungen vom Amt 50 (Amt für Soziales)
- Wohngeld – von der Wohngeldstelle beim Amt 50 oder
- Kinderzuschlag – von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beziehen.
Die oben genannten Personen haben das Anrecht auf Zuteilung von Gutscheinen von je 10.- Euro pro Monat, um damit den beispielsweise den Mitgliedsbeitrag im Sportverein zu finanzieren.
Der Gutschein wird vom Leistungsberechtigten beim entsprechenden Sportverein vorgelegt und vom Verein ausgefüllt. Der Verein schickt den Gutschein danach an den Jobcenter. Von dort wird die beantragte Summe an den Verein überwiesen.
12) Förderung "Sport für Ältere" der Stadt Heidelberg
- Anschaffungen von Sportgeräten für Ältere (ab 60 Jahre) werden mit 30% bezuschusst => Sportförderprogramm (s. rechts)
- Aktivitäten und Projekte im Bereich "Sport mit Älteren über 60 Jahre" werden auf Antrag gefördert.
Details finden Sie hier »
13) Vereinsverwaltung und Erstattung der Versicherungsbeiträge an den BSB
- ausschließlich städtische Vereine können finanzielle Unterstützung für ihre Vereinsverwaltung bekommen und einen Teil ihrer Versicherungs-beiträge an den BSB erstattet bekommen -> Sportförderprogramm (Sportförderprogramm)
- Rhein-Neckar-Vereine können sich bei ihrer Kommune erkundigen, welche Zuschüsse es in diesem Bereich gibt -> Rhein-Neckar Kreis > Gemeinden
14) Zuschüsse aus EU-Mitteln
Bei Maßnahmen mit ausländischen Teilnehmer/innen und Integrationsaktivitäten kommen unter den entsprechenden Voraussetzungen auch EU-Fördertöpfe in Frage, die allerdings einen hohen Verwaltungsaufwand benötigen. Sie sind derzeit nicht unter dem Aspekt „Sport“, sondern allgemeiner Art, z.B. unter dem Stichwort „Bürgerbegegnungen“ in der EU zu finden.
