Vereinsrecht: Gut informiert!

Am Donnerstag, den 01.12.2022, fand das Seminar „Alltägliche Stolpersteine des Vereinsrechts in Sportvereinen“ im Institut für Sport und Sportwissenschaften statt. Der 90-minütige Vortrag wurde von unserem Vorstandsmitglied, Rechtsanwalt Christoph Rapp, gehalten. Die Moderation übernahm stv. Vorsitzender Michael Rochlitz. Christoph Rapp informierte die rund 40 Führungskräfte aus den Sportvereinen des Sportkreises. Es war ihm wichtig, dass die Ehrenamtlichen nach seinem Seminar nicht gleich die Ämter „niederlegen“, sondern diese motiviert, die rechtlichen „Stolpersteine“ angehen oder im Vorstand zukünftig intensiver beachten. Christoph Rapp thematisierte die Steuerpflicht, Vereinssatzung und den Datenschutz im Vereinsalltag. Er sensibilisierte seine Zuhörer aber auch über Vorteilszuwendungen an Mitglieder und die Folgen bei Verzicht auf Mitgliedsbeiträge. Im Bereich der Steuerpflicht betonte er die relevanten Steuerbereiche und Steuerarten in Vereinen. Auch in Sportvereinen gilt eine Pflicht der Umsatzsteuer, somit schützt die Gemeinnützigkeit nicht vor der Steuerpflicht, so Rapp. Im Themenbereich „Satzung“ fokussierte Rapp die virtuelle Mitgliederversammlung, die nur durch Zustimmung aller Abstimmungsberechtigten Mitglieder durchgeführt werden darf. Bei dem Thema des Datenschutzes hingegen, wurde die Weitergabe von Mitgliederdaten und die Einverständniserklärung der Ehrziehungsberechtigten für Fotos angesprochen. Der Rechtsanwalt erklärte, dass Vorteilszuwendungen nur einmal jährlich durchgeführt werden dürfen, und der Wert von 40€ bzw. nicht überschritten werden. Vor der Fragerunde stellte er klar, dass bei Verzicht auf die Mitgliedsbeiträge die Gemeinnützigkeit des Vereins in Gefahr sei. 

Im Schlussteil des Seminars wurde auf Fragen eingegangen, die bereits bei der Anmeldung abgegeben wurden, als auch Fragen, die sich im Rahmen des Vortrags ergaben. Danke gilt dem Institut für Sport und Sportwissenschaften, das freundlicherweise Raum und Verpflegung organisierte. Die Teilnehmer konnten die Folien im Anschluss per E-Mail beim Sportkreis anfordern. (Bericht: Anna Mey Johannes)

RA Christoph Rapp informiert die Führungskräfte. Foto: Sportkreis Heidelberg