Anpassung der Jahresverbrauchsprognose wegen Preisbremsen

Für viele Vereine sind oder werden die steigenden Energiekosten eine erhebliche Belastung, die auch existenzgefährdend sein kann. Der Bundestag hat am 15.12.2022 Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Die Preisbremsen entlastet alle Stromkundinnen und Stromkunden mit sehr hohen Strompreisen. Dies betrifft auch Sportvereine. Dabei kann es jedoch ein Problem geben: Bei der Berechnung der Preisbremse kann es sein, dass Vereine, die aufgrund der Pandemie einen deutlich niedrigeren Verbrauch hatten, welcher aber für die Berechnung des Basiskontingents herangezogen werden würde, einen deutlichen Nachteil hinnehmen müssen. 

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden – auch aufgrund der Intervention der Stadtwerke Heidelberg sowie dem Vorstand des Sportkreises - solche Besonderheiten berücksichtigt und das BMWK hat in seinen FAQs unter Punkt 11 hierzu folgendes geschrieben: 

Was passiert, wenn mein Verbrauch im vergangenen Jahr niedriger war als bisher, weil ich beispielsweise mein Restaurant oder Hotel im Lockdown schließen musste? 

Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen mit einer über ein Standardlastprofil bilanzierten Entnahmestellen erhalten ein Kontingent in Höhe von (70 Prozent oder) 80 Prozent des jeweils aktuell vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs. Die Jahresverbrauchsprognose der Netzbetreiber, auf der die Berechnung der Entlastung basiert, kann unterschiedliche Zeiträume umfassen, auch den Vorjahresverbrauch und je nach Messzeitpunkt auch das Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres. Wenn dieser Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen etc., vergleichsweise niedrig war, kann der prognostizierte Verbrauch dadurch geringer ausfallen. Allerdings können die Netzbetreiber in ihrer Verbrauchsprognose eine Korrektur von Sondereffekten vornehmen. (…)“ 

Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Netzbetreiber. Damit Sie die Anpassung der Jahresverbrauchsprognose beim Netzbetreiber für die betroffenen Vereine stellen können, werden einige Informationen als Nachweis benötigt.  

Für die Stadtwerke Heidelberg können wir erfreulicherweise dieses direkte Verfahren anbieten: 

Bitte füllen Sie das

Meldeformular Stadtwerke HD

entsprechend aus (wenn Sie mehr als 3 Zähler haben, bitte ein weiteres Blatt ausfüllen)

Bitte beachten Sie, dass diese Anpassungen nur für Vereine durchführbar sind, die auch durch die Stadtwerke Heidelberg mit Energie beliefert werden. Dies sind auch an Fristen gebunden, sodass Anpassungen immer nur für die Zukunft durchgeführt werden können. 

Die Unterlagen/Informationen müssen bis zum 10.2. an  pug-vertrieb@swhd.de  gesendet werden. 

Wir hoffen, dass durch diese Regelung die Vereine bei diesem Pandemie bedingten Nachteil eine Entlastung erhalten können. Bei Rückfragen, können Sie sich gerne bei uns melden: info@sportkreis-heidelberg.de