Dieser findet statt am: Samstag, den 6. April 2019, um 10 Uhr (Einlass 9:30 Uhr) in der Steinbachhalle, Am Fürstenweiher 40, 69118 Heidelberg
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Totengedenken
2. Grußworte der Gäste
3. Informationen des BSB-Vertreters
4. Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Geschäftsbericht: 1. Vorsitzender
6. Kassenbericht: Stellv. Vorsitzender Finanzen
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Aussprache zu den Berichten
9. Entlastung des geschäftsführenden Sportkreisvorstandes
10. Satzungsänderungen (Synopse wurde per Post an die Mitgliedsvereine versandt)
11. Neuwahlen des geschäftsführenden Sportkreisvorstandes für 2019 – 2022 gemäß Sportkreis-Satzung Bekanntgabe des/der Vorsitzenden der Sportkreisjugend, der Vertreterin/des Vertreters der Verbände
12. Wahl von zwei Kassenprüfer/innen und eines/r Stellvertreters/in
13. Anträge
14. Tagungsort des nächsten Kreistages 2022
15. Wahl der Delegierten zum Sportbundtag des BSB am Samstag, 25. Mai 2019 in Wiesloch (Best-Western PLUS Palatin Kongresshotel)
16. Verschiedenes
Anträge müssen bis spätestens 08. März 2019 bei unserer Geschäftsstelle schriftlich vorliegen.
Die Anmeldung ist hier möglich.
Stimmberechtigung:
Auszug aus der BSB Satzung §33
1. Auf dem Sportkreistag gilt folgendes Stimmrecht:
a) Jedes Mitglied des Sportkreisvorstandes hat eine persönliche, nicht übertragbare Stimme.
b) Die Beauftragten für besondere Aufgaben gem. § 29 haben je eine persönliche, nicht übertragbare Stimme.
c) Jeder im Sportkreis mit mindestens einem Mitgliedsverein vertretene Fachverband hat eine Stimme.
d) Jeder Verein bis zu 50 Mitgliedern hat eine Stimme.
e) Jeder Verein von 51 bis 100 Mitgliedern hat zwei Stimmen.
f) Jeder Verein hat für je angefangene 100 weitere Mitglieder eine weitere Stimme.
Der Berechnung der Stimmenzahl wird die BSB-Bestandserhebung des Vorjahres zugrunde gelegt.
Wählbar sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einem Mitgliedsverein des BSB oder einem seiner Mitgliedsverbände angehören. Auch Abwesende sind wählbar, sofern deren schriftliche Zustimmung zur Wahl und deren Annahme der Sportkreis-Geschäftsstelle vorliegt.
Das Stimmrecht eines Vereins kann nur durch Mitglieder dieses Vereins als Delegierte zum Sportkreistag wahrgenommen werden. Es können dabei aber mehrere Stimmen auf einen Delegierten/eine Delegierte seines/ihres Vereins vereinigt werden. Abstimmungsberechtigt sind nur persönlich Anwesende.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass lt. Beschluss des Sportkreistages von 2010 die Mitgliedsvereine verpflichtet sind, an den Sportkreistagen teilzunehmen.
Sofern von einem Mitgliedsverein ein/eine Vertreter/in anwesend ist, wird unabhängig von der Mitgliederzahl des Vereins keine Ordnungsgebühr erhoben, die ansonsten pro Stimme 10 € beträgt.
Mit sportlichen Grüßen
Gerhard Schäfer
1. Vorsitzender
P.S.: Das Protokoll des letzten Sportkreistages finden Sie hier