Regeln der Stadt Heidelberg zu den aktuellen Corona Verordnungen (Stand 9.5.2020)

Auf der Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 9. Mai 2020 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/) werden bei der Öffnung der Freisportanlagen hiermit folgende Verhaltensregeln verbindlich festgelegt:

Freigabe der Sportplätze und Sportanlagen im Freien für Trainings- und Übungseinheiten mit der Vorgabe eines ausreichend großen Personenabstands (1,5 - 2 Meter) und ausschließlich individuell oder in Gruppen mit jeweils maximal fünf Personen inklusive Übungsleiter pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern. Auf großen Flächen können es mehrere Gruppen sein, wenn dazwischen ein größerer Abstand gewährleistet ist und die Sportübungen kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, ohne Wettkampfsimulationen und –spiele. 

Folgende Maßgaben sind einzuhalten: 

  • der Zutritt zu den Sportanlagen muss gesteuert und überwacht werden und unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen
  • es sind keine Zuschauer zugelassen 
  • für jede Einheit und Gruppe ist eine Anwesenheitsliste mit Namen und Telefonnummern zu führen. Diese Liste ist vom Verein aufzubewahren und bei Bedarf auszuhändigen
  • die Umkleidekabinen und Duschen dürfen nicht genutzt werden
  • Toiletten inkl. Wasser, Seife und Einmalhandtücher müssen in ausreichender Menge bereitgestellt werden
  • die Reinigung der vorhandenen Sanitäranlagen (Toiletten, Waschbecken) sollte nach Nutzung mindestens einmal täglich, angepasst an das Nutzeraufkommen auch häufiger, vorgenommen werden
  • gültige Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind konsequent einzuhalten
  • Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist untersagt
  • Gastronomiebereiche müssen geschlossen bleiben
  • vor und nach den Trainingseinheiten, insbesondere beim Eintreffen und Verlassen der Sportstätten sollen Masken getragen werden
  • auf Handshake, Umarmung, Mannschaftsgruß etc. ist zu verzichten. 

Die Übungsleiter sind auf die vorgeschriebenen Verhaltensmuster ausdrücklich hinzuweisen und haben deren Anwendung mit Unterschrift zu bestätigen.

Bei der Umsetzung zu beachten ist:

Sämtliche Nutzungen der Sportstätten sind nur mit Antrag per Mail beim Amt für Sport- und Gesundheitsförderung (sportamt@heidelberg.de) unter Angabe folgender Punkte gestattet: Sportanlage,gewünschtes Datum mit Uhrzeit (Dauer von-bis), Sportart, Verein, Funktion, Mailadresse, telefonische Erreichbarkeit. Die schriftliche Genehmigung erfolgt zeitnah.

Hinweis: der Kommunale Ordnungsdient (KOD) und Polizei werden die Einhaltung dieser Vorgaben überprüfen und bei Verstößen gegen das Infektionsgesetz strafrechtliche Maßnahmen einleiten. Desweiteren behält sich die Stadt Heidelberg (Amt für Sport und Gesundheitsförderung) als Eigentümer vor, Einzelpersonen oder Gruppen auf unbestimmte Zeit einen Platzverweis auszusprechen.

Service-Angebot des Sportkreis Heidelberg:

Durch die verkleinerten Gruppen werden in den Verein vermutlich zusätzliche Übungsleiter bzw. Betreuer gesucht. Wir bieten daher Unterstützung für die Heidelberger Vereine an, die in der Lockerungsphase Unterstützung beim Training, bei der Koordination oder Betreuung von Sportgruppen benötigen. Außerdem können wir anbieten unsere großen Teufel Musikboxen für die Beschallung der Freiflächen zur Verfügung zu stellen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Unterstützung brauchen: info@sportkreis-heidelberg.de

 

Anmerkung des Sportkreis Heidelberg: Diese Regularien gelten nur für die Stadt Heidelberg. Vereine im Rhein-Neckar-Kreis wenden sich bitte für Detailregeln an Ihre Kommune.