Unterstützung für unsere Mitgliedsvereine in der Lockerungsphase
Service-Angebot des Sportkreis Heidelberg:
Durch die verkleinerten Gruppen werden in den Verein vermutlich zusätzliche Übungsleiter bzw. Betreuer gesucht. Wir bieten daher Unterstützung für die Heidelberger Vereine an, die in der Lockerungsphase Unterstützung beim Training, bei der Koordination oder Betreuung von Sportgruppen benötigen. Außerdem können wir anbieten unsere großen Teufel Musikboxen für die Beschallung der Freiflächen zur Verfügung zu stellen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Unterstützung brauchen: info@sportkreis-heidelberg.de
Häufige Fragen und Antworten (Stand 13.05.2020 13:30 Uhr)
Diese Fragen sind bei den Regularien der Stadt Heidelberg aufgetreten.
Wie kann Sport im Freien betrieben werden?
- Pro 1.000 qm können 5 Personen Sport machen. Am besten einen Zonenplan anlegen (z.B. 50x20m oder 40x25m)
- Wenn dabei ein Übungsleiter ist, können 4 Personen mit Sport treiben. Der Abstand von 1,5 - 2 m muss aber immer gehalten werden. Wenn zwei oder drei Gruppen zusammen Sport treiben, müssen sie in eigenen 1.000qm Trainingsbereichen sein und dürfen dabei nicht mit den anderen interagieren. Soll der Übungsleiter für andere Gruppen zuständig sein, können in den Gruppen nur 4 Personen teilnehmen.
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Genutzte Sportgeräte müssen vor und nach dem Training desinfiziert werden
Muss ich die Sportangebote melden?
Kommt darauf an! Sämtliche Nutzungen der städtischen Sportstätten sind nur mit Antrag per Mail beim Amt für Sport- und Gesundheitsförderung (sportamt@heidelberg.de) unter Angabe folgender Punkte gestattet: Sportanlage,gewünschtes Datum mit Uhrzeit (Dauer von-bis), Sportart, Verein, Funktion, Mailadresse, telefonische Erreichbarkeit. Die schriftliche Genehmigung erfolgt zeitnah.
Nicht-städtische Sportanlagen sollten im Vorstand die Nutzung organisieren und schriftlich fixieren, um eine Infektionskette theoretisch nachvollziehen zu können. Ein Antrag beim Sportam der Stadt Heidelberg ist allerdings nicht notwendig. Wichtig ist, fass sich die Vereine an die gültige Landesverordnung und ggfs. an den jeweiligen Eigentümer wenden.
Kann mit dem Ball gespielt werden?
Ja! Es kann mit dem Ball oder Ei gespielt werden, der Abstand von 1,5-2 m muss allerdings gewahrt bleiben. Die Anzahl der Bälle ist dabei nicht beschränkt. Bitte keine privaten Bälle im Vereinssport verwenden, da dies ein Hygenierisiko darstellt.
Kann man auch Tennis spielen?
- Ja, Einzeltennis kann gespielt werden.
- Es kann Training mit bis zu 5 Personen durchgeführt werden, wenn das Training so gestaltet wird, dass es keinen Körperkontakt geben wird.
- Das Tennisfeld gilt als Trainingsfläche.
Wer darf auf die Sportanlage?
- Es dürfen weder Zuschauer noch Besucher auf das Sportgelände. Die betrifft auch Eltern, die ihre Kinder begleiten. Ein Zutritt ist nur für Mitglieder des Vereins erlaubt. Dies müssen die Übungsleiter kontrollieren, die ihre SportlerInnen kennen.
- Am Eingang der Sportanlage sollte ein Schild angebracht werden mit dem Hinweis "Zutritt nur für Berechtigte"
- Auf dem Gelände zum und auf dem Gelände sollte eine Maske getragen werden (beim Sport muss keine Maske getragen werden)
Wie dokumentieren wir die Teilnehmer der Gruppen?
Die vorgeschriebene Dokumentation der Teilnahme der Mitgliedern ist vereinsintern. Falls Infektionen auftreten, kann auf diese Daten zugegriffen werden. Dies ist vor allem auch im Interesse der Sportreibenden zu sehen. Unter die Listen, die beim Verein sicher aufbewahrt sein müssen, sollte ein Datenschutzhinweis eingefügt werden. Eine Vorlage haben wir auf unserer Webseite. Der Vorstand sollte sich mit dem Thema beschäftigen und daher die Vorstandsbewertung vornehmen. Eine Vorlage dazu finden Sie hier (Dank an Tobias Rapp, der dies für die SG Heidelberg-Kirchheim erstellt hat.)
Weitere Fragen werden beantwortet auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg