Stadtwerke Heidelberg Werbemaßnahmen auch in 2020 wieder möglich!

Wir freuen uns, dass die Stadtwerke Heidelberg ihr Partnerprogramm mit uns fortführen und die Sportvereine auch in schweren Zeiten unterstützen. Denn die Stadtwerke Heidelberg haben dem Sportkreis Heidelberg e.V. eine jährliche Summe auch dieses Jahr zur Verfügung gestellt, die von Sportvereinen für Werbemaßnahmen für die Stadtwerke Heidelberg genutzt werden können. Die Vereine werden dafür gesponsort. Der Sportkreis Heidelberg e.V. koordiniert und verwaltet diese Maßnahmen.

Bedingungen

Die Möglichkeit die Werbemaßnahmen durchzuführen, ist an folgende Bedingungen für die Vereine gebunden:

  • Der Grundsatz der Exklusiv-Vermarktung muss gewahrt bleiben. Das heißt, dass keine Werbung mit Unternehmen, die mit den Stadtwerke Heidelberg im Wettbewerb stehen, in die Werbemaßnahmen eingebunden sein darf.
  • Die Vereine sind dem Sportkreis Heidelberg e.V. angeschlossen.
  • Vereine unter 50 Mitgliedern können pro Jahr nur eine (-1-) Maßnahme bis maximal 300 € durchführen
  • Der Verein ist mit den von den Stadtwerken für den Verein angebotenen Versorgungsmedien (Strom, Gas Fernwärme) Kunde bei den Stadtwerken Heidelberg.
  • Möglichst viele Vereine sollen von dem Angebot für Werbemaßnahmen profitieren. Sollte die Summe der bewilligten Werbemaßnahmen den vorgesehenen Werbeetat der Stadtwerke Heidelberg für diese Maßnahmen überschreiten, kann sich die Vergütung prozentual ändern. Von der bewilligten Summe sind 50% garantiert, die restliche Summe kann sich prozentual verringern. Der Stichtag für die Berechnung der Vergütung ist der 15.10. des jeweiligen Jahres Daher muss bis zu diesem Zeitpunkt die Rechnung beim Sportkreis eingegangen sein. Rechnungen, die später eintreffen, können NICHT mehr berücksichtigt werden: es kann kein Geld bezahlt werden.
  • Da die Koordination der Werbemaßnahmen durch den Sportkreis Heidelberg erfolgt, muss die Antragsstellung auch über diesen erfolgen. Die Antragsfrist endet am 1.10. eines Jahres. Sie erhalten innerhalb von 1-3 Wochen Rückmeldung, ob und in welchem Umfang die Werbemaßnahmen bewilligt werden. Nur mit einer Bewilligung können Werbemaßnahmen durchgeführt werden.
  • Die Überweisung des Sponsorings durch den Sportkreis Heidelberg e.V. kann erst nach dem 15. Oktober erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann unter Berücksichtigung der vorhandenen Anträge der variable Teil der Zahlung festlegt werden.
  • Die Nachweise (Belegexemplare, Fotos, etc.) über die erfolgten Werbemaßnahmen müssen mit der Rechnung zusammen eingegangen sein. (Bei Werbemaßnahmen nach dem 15.10. bitte um Rücksprache)
  • Die Rechnung kann nur auf Vereinskonten überwiesen werden (keine Privatpersonen, keine Werbeagenturen, etc.)
  • Es können nur Vereine die Werbemaßnahmen beantragen. Darunter fallen keine Verbände!

Informationen und Online-Antrag