Zuschüsse für Übungsleiter(innen) und Vereinsmanager(innen) im Jahr 2024 für Sportvereine im Rhein-Neckar-Kreis (nicht Stadt Heidelberg)
Jetzt in 5 Minuten Antrag stellen!
Was wird bezuschußt?
- Lizensierte Übungsleiter(innen) erhalten einen Zuschuss in Höhe von 1,50 € pro geleisteter Übungsstunde.
- Es können maximal 120 € pro Übungsleiter(innen) und Vereinsmanager(innen) abgerechnet werden (entspricht 80 Std.).
- Der Sportkreis sammelt die Anträge und leitet diese an den Rhein-Neckar-Kreis weiter. Daher wird der Antrag beim Sportkreis gestellt.
- Sportvereine im hessischen Bereich des Sportkreises sind leider von dieser Zuschussmöglichkeit ausgeschlossen, da sie nicht zum Rhein-Neckar-Kreis gehören.
NEU: "Antrag in 5 min gestellt":
- Wir haben den Antragsprozess für Sie optimiert und tragen dazu bei, dass der Aufwand für Sie minimiert wird. Daher entfällt die Notwendigkeit, die Lizenzlisten aus dem BSB.net herunterzuladen und einzureichen.
Wie ist das Vorgehen jetzt?
- Sie stellen den Antrag offiziell mit den aktuellen Vereins- und Bankdaten (BSB Nummer und IBAN wird benötigt!). Der Nachweis der BSB-Daten ist nicht mehr notwendig - diese Daten liegen uns bereits vor. Eine Eingangsbestätigung auf Ihren Antrag erhalten sie in wenigen Minuten.
- Der Antrag wird bei uns in wenigen Tagen geprüft und Sie erhalten per E-Mail eine Liste der bezuschussbaren Lizenzinhaber. Sollte innerhalb von 7 (Werk)Tagen keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgen, gilt der Antrag als von Ihnen genehmigt.
Die Antragsfrist endet am 30 Juni 2025.
Voraussetzungen Jugendschutz
Was sind die Voraussetzungen?
Gefördert werden Vereine, die dem Badischen Sportbund Nord (BSB) angehören und die eine Kinder- und Jugendschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Jugendamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis abgeschlossen haben. Vereine, die keine Kinder oder Jugendlichen unter 18 Jahren in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des § 72a Abs. 4 SGB VIII beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sind von der Verpflichtung zum Abschluss der Vereinbarung ausgenommen.
Wenn Ihr Verein keine Vereinbarung unterzeichnet hat, diese aber für eine Bezuschussung benötigt, können Sie mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises Kontakt aufnehmen.
Frau P. Diehl
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Jugendamt-
Im Breitspiel 5 (Eingang Haberstr. 1)
69126 Heidelberg-Rohrbach
Telefon: +49 6221 522-2118
Telefax: +49 6221 522-92118
E-Mail: P.Diehl@Rhein-Neckar-Kreis.de
Wenn die Vereinbarung bis zum 30.06. vorliegt, können Anträge auf Bezuschussung gestellt werden.