Sportkreis: Koordination der Werbemaßnahmen für Sportvereine
Kooperation verlängert - Werbemaßnahmen jetzt beantragen
Vor der Sportlerehrung haben Katharina Schimek-Hefft, Prokuristin der Stadtwerke Heidelberg und Dr. Peter Schlör, Vorsitzender des Sportkreises Heidelberg, die Kooperation verlängert, so dass ab sofort wieder Werbemaßnahmen mit den Stadtwerken über den Sportkreis Heidelberg beantragt werden können. Die Vereine werden dadurch für die bewilligten Werbemaßnahmen, die sie im laufenden Jahr durchführen, über ein Sponsoring finanziell unterstützt. Die Koordination und Verwaltung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Sportkreis Heidelberg.
Werbepartner Stadtwerke Heidelberg GmbH
Die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH (SWH) fördern Vereine, aus Kultur und Sport in Heidelberg und der Metropoloregion Rhein-Neckar. Die SWH haben daher dem Sportkreis Heidelberg e.V. eine jährliche Summe zur Verfügung gestellt, die von Sportvereinen für Werbemaßnahmen für die SWH genutzt werden können. Die Vereine werden dafür gesponsort. Der Sportkreis Heidelberg e.V. koordiniert und verwaltet diese Maßnahmen.
Die Möglichkeit die Werbemaßnahmen durchzuführen, ist an folgende Bedingungen für die Vereine gebunden:
- Der Grundsatz der Exklusiv-Vermarktung muss gewahrt bleiben. Das heißt, dass keine Werbung mit Unternehmen, die mit den SWH im Wettbewerb stehen, in die Werbemaßnahmen eingebunden sein darf.
- Die Vereine sind dem Sportkreis Heidelberg e.V. angeschlossen.
- Vereine unter 50 Mitgliedern können pro Jahr nur eine Maßnahme bis maximal 300 € durchführen
- Der Verein ist mit den von den Stadtwerken für den Verein angebotenen Versorgungsmedien (Strom, Gas Fernwärme) Kunde bei den Stadtwerken Heidelberg.
- Möglichst viele Vereine sollen von dem Angebot für Werbemaßnahmen profitieren. Sollte die Summe der bewilligten Werbemaßnahmen den vorgesehenen Werbeetat der SWH für diese Maßnahmen überschreiten, kann sich die Vergütung prozentual ändern. Von der bewilligten Summe sind 50% garantiert, die restliche Summe kann sich prozentual verringern. Der Stichtag für die Berechnung der Vergütung ist der 15.10. des jeweiligen Jahres Daher muss bis zu diesem Zeitpunkt die Rechnung beim Sportkreis eingegangen sein. Rechnungen, die später eintreffen, können NICHT mehr berücksichtigt werden: es kann kein Geld bezahlt werden.
- Da die Koordination der Werbemaßnahmen durch den Sportkreis Heidelberg erfolgt, muss die Antragsstellung auch über diesen erfolgen. Anträge können immer erst nach der neuen Ausschreibung für Werbepartnerschaften (meist April) erfolgen. Die Antragsfrist endet am 1.10. eines Jahres. Sie erhalten innerhalb von 1-3 Wochen Rückmeldung, ob und in welchem Umfang die Werbemaßnahmen bewilligt werden. Nur mit einer Bewilligung können Werbemaßnahmen durchgeführt werden.
- Die Überweisung des Sponsorings durch den Sportkreis Heidelberg e.V. kann erst nach dem 15. Oktober erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann unter Berücksichtigung der vorhandenen Anträge der variable Teil der Zahlung festlegt werden.
- Die Nachweise (Belegexemplare, Fotos, etc.) über die erfolgten Werbemaßnahmen müssen mit der Rechnung zusammen eingegangen sein. (Bei Werbemaßnahmen nach dem 15.10. bitte um Rücksprache)
- Die Rechnung kann nur auf Vereinskonten überwiesen werden (keine Privatpersonen, keine Werbeagenturen, etc.)
- Es können nur Vereine die Werbemaßnahmen beantragen. Darunter fallen keine Verbände!
- Wichtig: Die Rechnung muss im Briefkopf an die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH gestellt sein, der Versand erfolgt jedoch an den Sportkreis.
Antragsformular
Anträge können bis zum 01.10.2026 gestellt werden!
Fragen und Antworten
Banden erhalten Sie, falls noch nicht angebracht, über die Stadtwerke Heidelberg, Frau Jessica Moderhak
Jessica.Moderhak@swhd.de, Telefon 06221 5134564.
Bis wann muss die Rechnung bei usn eingegangen sein?
Sie MUSS spätestens am 15.10. eingehen, sonst können wir sie nicht mehr berücksichtigen.
Wie muss die Rechnung aussehen?
Die Rechnung muss gewisse Pflichtangaben erfüllen, diese finden Sie exemplarisch hier
Wohin muss die Rechnung adressiert sein?
Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH
Alte Eppelheimer Straße 26
69115 Heidelberg
Was ist, wenn wir bewilligte Werbemaßnahmen nicht durchgeführt haben?
Dann stellen Sie diese Posten nicht in Rechnung.