Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine

Sportstättenförderung

1. Sportstättenbau

  • BSB: Anträge und Informationen zur Bezuschussung von Neu- und Umbauten können beim Badischer Sportbund angefordert werden (Derzeit 30% der zuschussfähigen Kosten bzw. 30% des förderfähigen Aufwands).
  • Stadt Heidelberg: Über das Sportförderungsprogramm der Stadt Heidelberg können Vereine aus Heidelberg einen Investitionszuschuss von bis zu 30% beantragen.
  • Rhein-Neckar-Kreis: als förderfähig angesehene Maßnahmen des Sportstättenbaus vom BSB, werden automatisch vom RNK anteilig bezuschusst.
  • Sportjugend Heidelberg: Über die Sportjugend Heidelberg ist es möglich Zuschüsse für Renovierungsmaßnahmen von Jugendgruppenräumen zu beantragen sowie Zuschüsse für Miete und Pachtzahlungen für Jugendgruppenräume. 

Sportgeräte

2. (Große) Sportgeräte

  • BSB: Anträge und Informationen zur Bezuschussung von Sportgeräten und Hilfsgeräten sowie Pflege- und Reinigunsgeräte können beim Badischer Sportbund angefordert werden. (Mindestanschaffungswert des Sportgerätes 2.000 € / Pflegereätes 5.000€ - Zuschuss 30%). Antrag ist nach der Beschaffung des Gerätes zu stellen. Frist 31.01.2024
  • Stadt Heidelberg:Über das Sportförderungsprogramm der Stadt Heidelberg können Vereine aus Heidelberg Zuschüsse für die Anschaffung von Sportplatzpflegegeräten und größeren Sportgeräten ab 1.000€ beantragen. (Zuschuss bis zu 30%) Die Anschaffung muss im Vorfeld beim Sportkreis Heidelberg auf die Investitionsliste 3: Neubeschaffungen aufgenommen werden und der Antrag muss VOR Anschaffung bei der Stadt Heidelberg beantragt werden.

2. (kleine) Sportkleingeräte für Kinder und Jugendliche

  • Stadt Heidelberg: Über das Sportförderprogramm der Stadt Heidelberg können Sportvereine aus Heidelberg einen Zuschuss für die Anschaffung von Sportkleingeräten für Kinder und Jugendliche sowie Sportgeräte für Ältere beantragen. (Zuschuss 30%)
  • Sportjugend Heidelberg: Über die Sportjugend Heidelberg ist ein Zuschuss für die Anschaffung und Reparatur von Sportkleingeräten & Kreativgeräte (z.B. Zelte, Medien, Flipcharts) für Kinder und Jugendlichen bis 26 Jahren für Heidelberger Sportvereine möglich. (Zuschuss max. 30%)
  • Sportjugend Rhein-Neckar: Über die AG Sportjugend Rhein-Neckar können Zuschüsse für die Anschaffung von Großzelten beantragt werden.

3. Mitgliedsbeiträge beim BSB

Ausbildung und Qualifikation

4. Bezuschussung DOSB-Lizenzen (z.B. Übungsleiter-Zuschuss)

  • BSB: Zuschussmöglichkeiten bestehen über den Badischen Sportbund. Dies betrifft Personen mit Lizenzen in den Bereich Sportpraxis (Zuschusshöhe 2,50€/ Stunde, max. 500€/ Jahr), Vereinsmanagement (Zuschusshöhe: 400€/ Jahr) und der Jugendarbeit (Zuschusshöhe: 400€/ Jahr). Frist: 31.01. Folgejahr.Weitere Informationen
  • Stadt Heidelberg: Zuschussmöglichkeiten bestehen über das Sportförderungsprogramm der Stadt Heidelberg für Vereine aus Heidelberg. Dies betrifft Personen mit Lizenzen in den Bereich Sportpraxis (Zuschusshöhe: 2,50€/ Stunde, max. 500€/ Jahr), Vereinsmanagement (Zuschusshöhe: 500€/ Jahr) und der Sportphilologen (Zuschusshöhe: 2,50€/ Stunde, max. 500€/ Jahr).
  • Rhein-Neckar-Kreis: Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine aus dem Rhein-Neckar-Kreis für lizensierte Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter (Zuschusshöhe: 1,50€/ Stunde, max. 120€/ Jahr) 

5. Ausbildung von DOSB Lizenzen

  • Stadt Heidelberg: Über das Sportförderungsprogramm der Stadt Heidelberg können Vereine aus Heidelberg für die Ausbildung zum staatlich anerkannten Übungleiter, lizensierten Vereinsmanager, Jugendleiter (Zuschusshöhe 225€) und für die Ausbildung von Sportassisteten und zum Erwerb der Jugendleiterkarte "Juleica" (Zuschusshöhe 80€) einen Zuschuss beantragen
  • BSJ: Über die Badische Sportjugend können Sportvereine einen Zuschuss für die Qulifikation zum Jugendleiter, für Bildungsseminare für max. 26 Jährige und für Projekte mit Bildungscharakter bis max. 26 Jährige beantragen.

Zuschüsse für den laufenden Betrieb

6. Fahrtkostenzuschuss

  • Stadt Heidelberg: Über das Sportförderprogramm der Stadt Heidelberg können Sportvereine aus Heidelberg Zuschüsse für Fahrtkosten zu nationalen Verbandswettkämpfen/ Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften beantragen. Frist: Einreichung innerhalb von 3 Monaten nach Durchführung des Wettkampfes. Die Zuschusshöhe liegt bei Jugendlichen bis 18 Jahren ab einer einfachen Distanz (Sportstätte-Wettkampfsort) von 100 Kilometeren bei 75%. Bei Erwachsenen ab einer Distanz von 200 Kilometern bei 30%.

7. Energiekosten

  • Stadt Heidelberg: Über das Sportförderprogramm der Stadt Heidelberg können Sportvereine aus Heidelberg einen Engiekostenzuschuss für Stromkosten für Beleuchtungs- & Brunnenanlagen (Zuschusshöhe 50%) sowie für Bewässerungskosten (Zuschusshöhe 30%) für Sportfreiflächen beantragen. Wird die Sportsätte inkl. sanitäre Anlagen ebenfalls vom Schulsport genutzt, kann ein Pauschalzuschuss für Energiekosten für Umkleide- und Duschräume beantragt werden (20€/ qm/ Jahr).

8. Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED

9. EDV-Anschaffung und Datenverarbeitung

  • Stadt Heidelberg: Über das Sportförderprogramm der Stadt Heidelberg können Sportvereine aus Heidelberg einen Zuschuss für die Anschaffung von Computern mit Zubehör (Zuschusshöhe: 30%, max. 500€/ Jahr) oder einen Zuschuss für die Datenverarbeitungskosten (Zuschusshöhe: 1,50€/ Mitglied bis 18 Jahren & ein Drittel der Mitglieder über 60 Jahren) beantragen.

10. Nutzungsentgelte für Sporthallen

Stadt Heidelberg: Die Stadt Heidelberg fördert im Rahmen des Sportförderungsprogramms die Aktivitäten der Vereine im Bereich „Sport für Ältere“ (über 60 Jahre).

Kinder- und Jugendsport

  • BSB: Zuschüsse können über das Kooperationsmodell Schule - Verein beim Badischen Sportbund beantragt werden. Antragsfrist ist der 15. Mai für das kommende Schuljahr. Die Zuschusshöhe betägt 500€ pro Kooperation im Jahr bei einem Zeitumfang von über 30 Stunden im Schuljahr.
  • BSB: Der Badische Sportbund Nord (BSB) ermöglicht mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gezielt Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten, die von Übungsleitern mit einem gültigen „PFIFF“-Zertifikat durchgeführt werden. Die Zuschusshöhe betägt 500€ pro Kooperation im Jahr bei einem Zeitumfang von über 30 Stunden im Jahr.

BSJ: Über die Sportjugend Heidelberg sind Zuschüsse in folgenden Bereichen möglich:

  • Renovierungsmaßnahmen 
  • Anschaffungen 
  • Jugendgruppenräume 
  • Bildungsveranstaltungen ohne Übernachtung
  • Besondere Maßnahmen 
  • Freizeit-/Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung
  • Anlage Teilnehmerliste zu Position 2
  • Sonderzuschuss für finanziell Schwächere

14. Bildungs- und Freizeitangebote mit Übernachtung

  • Sportjugend Heidelberg: Über die Sportjugend Heidelberg sind Zuschüsse für Freizeiten, Begegnguns- und Bildungsveranstaltungen mit mind. 1 Übernachtung möglich.
  • Sportjugend Rhein-Neckar: Über die AG Sportjugend Rhein-Neckar sind Zuschüsse für eine mehrtägige Veranstaltung (z.B. Jugendbegegnungen, Ferienlager, Freizeiten, Wettkämpfe) ab 2 Tagen und ab 10 Verpflegungstagen (Teilnehmer x Tage = Verpflegungstage) möglich. 
  • BSJ: Über die Badische Sportjugend sind Zuschüsse für Jugendfreizeiten (ausgenommen sind  Trainingslager und Turnierreisen) bis zu 3 Tagen oder ab 4 Tagen möglich.

14. Bildungsangebote ohne Übernachtung

  • Sportjugend Heidelberg: Über die Sportjugend Heidelberg ist es möglich Zuschüsse für Bildungsveranstaltungen ohne Übernachtung zu beantragen. Gefördert werden Raummieten, Hilfsmittel und Gastreferenten.
  • Sportjugend Rhein-Neckar: Über die AG Sportjugend Rhein-Neckar ist ein Zuschuss für Tagesveranstaltungen (keine Turnierfahrt o.Ä.) oder für mehrtägige Veranstaltung ohne Übernachtung möglich.  

Vereinsentwicklung

15. Neue Sportart im Verein

  • BSJ: Die Badische Sportjugend fördert die Einführung einer neuen Sportart im Verein bis zu den ersten drei Jahren.
  • BSB: Sportvereine, Sportkreise und Fachverbände mit Sitz in unserem Verbandsgebiet, die Maßnahmen für und mit Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozialer Benachteiligung durchführen, können beim Badischen Sportbund Nord Zuschüsse beantragen.

17. Jugendfreundlicher Verein

  • BSJ: Die Badische Sportjugend fördert jugendfreundliche Vereine, die die drei Themenbereiche im Verein bearbeiten: Suchtprävention, Gewaltprävention und Jugendbeteilugung.
  • BSB: Mitgliedsvereine des Badischen Sportbund Nord können ab dem 25. Bestehen in Schritten von jeweils weiteren 25 Jahren eine Ehrengabe erhalten. Die Höhe hängt vom Alter des Vereins ab und beginnt bei 150 Euro. Die Übergabe erfolgt per Überweisung auf das Vereinskonto.Zudem erhalten die betreffenden Vereine eine Ehrenurkunde.

19. Besondere Maßnahmen und Projekte

  • Stadt Heidelberg: Über das Sportförderprogramm der Stadt Heidelberg können Heidelberger Sportvereine Zuschüsse für besondere Maßnahmen und Projekte, wie zum Beispiel überregionale oder internationale Sportveranstaltungen, beantragen. Frist: Antrag spätestens drei Monate VOR Beginn der Veranstaltung einreichen.
  • Sportjugend Heidelberg: Über die Sportjugend Heidelberg ist es möglich Zuschüsse für besondere Maßnahmen, für wie die Durchführung von Foren, Ausstellungen und Spielaktionen, die über die normale Gruppenarbeit hinausgehen für Jugendliche bis 26 Jahren, beantragen.

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Ansprechpartner

Elisa Itte

Projektmanagement, Vereins-Service

06221-43205-0

Bérénice Schäfer

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

06221 5134407

Ralph Fülop

Geschäftsführer

06221 43205-0

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