Prävention sexualisierte Gewalt (PsG)
Ein Drittel der Mitglieder im Sportkreis sind Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre). Trainer*innen, Übungs- und Jugendleiter*innen stehen daher in der Verantwortung, den anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein sicheres und vertrauenswürdiges Umfeld zu bieten. Immer wieder wird von Fällen der Kindeswohlgefährdung und sexueller Übergriffe berichtet. Eine aktuelle Studie zielt als Fazit: „Kein Verein kann sich darauf berufen, dass es sich um Einzelfälle handelt“. Daher ist es wichtig, für dieses Thema sensibilisiert zu sein und eine klare Haltung gegen jegliche Form von Gewalt zu vertreten. Einen präventiven Ansatz, um sexualisierter Gewalt im Sportverein keinen Raum zu geben, gilt es zu verfolgen. Doch was ist denn eigentlich sexualisierte Gewalt? Wie kann unser Verein das sensible Thema sexualisierte Gewalt angehen und präventiv arbeiten?
Präventionskonzept
Ein Präventionskonzept im Bereich sexualisierter Gewalt setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen und muss immer individuell auf den jeweiligen Verein angepasst werden:
- Positionierung (Satzung, Leitbild, Konsequenzen bei Fehlverhalten)
- Thematisierung bei Mitarbeiter*innen (Sensibilisierung)
- Vertrauens- bzw. Ansprechpersonen benennen
- Weiterbildung der Ansprechpersonen
- Einsehen des erweiterten Führungszeugnisses (s.u.)
- Ehrenkodex
- Elternarbeit
- Verhaltenskodex für Mitarbeitende
- Kinder und Jugendliche stärken
- Verhaltensregeln mit Kindern festlegen
Kinderschutz ist in Vereinen und Verbänden ein wichtiges Thema. Viele von ihnen verfügen über Schutz- und Präventionskonzepte und setzen diese Konzepte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aktiv um. Ein wichtiger Baustein zur Prävention von jeglicher Gewalt und Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche in Vereinen und Verbänden sind die erweiterten Führungszeugnisse von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden. Daran erinnert jetzt das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg. Informationen dazu bietet der städtische „Leitfaden Erweiterte Führungszeugnisse im Neben- und Ehrenamt“, der aktualisiert vorliegt.
Damit dieser Präventionsbaustein möglichst flächendeckend umgesetzt wird, hat der Gesetzgeber die Jugendämter aller Kommunen in Deutschland verpflichtet, Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe und weiterer Einrichtungen zu schließen, die im Rahmen ihrer Angebote mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftatbestände – vor allem bei Sexualdelikten – verurteilt wurden.
Kinder- und Jugendamt Heidelberg
Mehr als 100 Heidelberger Vereine, die mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten, haben die im Leitfaden der Stadt Heidelberg enthaltene Vereinbarung mit dem Kinder- und Jugendamt bereits abgeschlossen. Sie benötigen keine neue Vereinbarung, müssen allerdings regelmäßig prüfen, ob zum Beispiel ihre Liste der Tätigkeiten, die Gültigkeit der Führungszeugnisse und ihre Schutzkonzepte noch den aktuellen Verhältnissen entsprechen oder eine Aktualisierung erforderlich ist.
Einrichtungen, die mit Kinder und Jugendlichen in Heidelberg arbeiten und noch keine Vereinbarung mit dem Kinder- und Jugendamt abgeschlossen haben, finden den Leitfaden mit der Vereinbarung und den Ansprechpersonen auf der Internetseite der Stadt Heidelberg. Unterstützungsangebote in der Präventionsarbeit und in der Umsetzung der Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII bieten beispielsweise der Sportkreis/Sportjugend und der Stadtjugendring mit Fortbildungsangeboten zur Präventionsarbeit an. Termine sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden. Bei der Einsichtnahme in die Führungszeugnisse bietet der Stadtjugendring Heidelberg e.V. Unterstützung an. Das Kinder- und Jugendamt hilft bei inhaltlichen und formalen Fragen zur Umsetzung der Vereinbarung. Kontakt: Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg, Telefon 06221 58-31510.