Jugendförderung für Vereine aus dem Stadtgebiet Heidelberg
Stadtjugendring Heidelberg
Übersicht der Zuschüsse
Denken Sie Daran,
Die Frist für die Zuschussanträge des Stadtjugendrings ist der 10. Oktober 2024
Freizeiten, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen mit Übernachtung
Der Stadtjugendring (die Sportjugend Heidelberg) kann einen Zuschuss von 3€ pro Teilnehmenden pro Tag auszahlen.
Es müssen dabei mind. 6 Personen an der Maßnahme teilnehmen. Außerdem muss die Maßnahme mind. 2 Tage und max. 21 Tage (mit Übernachtung) dauern. Es werden nur Teilnehmer bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit Wohnsitz in Heidelberg bezuschusst. Auswärtige Teilnehmer werden nur zu 1/3 berücksicht.
Antrag für die Bezuschussung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
Ein- oder mehrtägige Bildungsveranstaltungen ohne Übernachtung
Über den Stadtjugendring kann ein Zuschuss für eine ein- oder mehrtägige Bildungsveranstaltung gestellt werden. Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.
Berücksichtigt werden Kosten für Saalmieten, Gastreferenten und Hilfsmittel für die Veranstaltung.
Bedinung: Die Programmdauer muss mind. 5 Stunden betragen. Dem Antrag ist ein Programm (inkl. Beginn und Ende der Veranstaltung) beizufügen.
Antrag für ein- oder mehrtägige Bildungsveranstaltung ohne Übernachtung
Anschaffungen von Geräten
Der Stadtjugendring fördert die Anschaffung und Reparatur von Geräten (Sportgeräte, Zelte, Kreativgegenstände, Medien, etc.) im Einsatz für die Jugend bis 27 Jahren.
Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.
Mehr Informationen finden Sie unter Pos 1d auf Seite 3 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.
Antrag Anschaffungen Geräte
Jugendgruppenräume
Für die Überlassung von Jugendgruppenräumen (z.B. Miet- / Pachtzahlungen) kann ein Zuschussantrag beim Stadtjugendring Heidelberg beantragt werden. Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.
Es werden nur Verträge berücksichtigt, die auf Dauer angelegt sind.
Mehr Informationen finden Sie unter Pos 1e auf Seite 3 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.
Antrag Überlassung von Jugendgruppenräumen
Renovierungsmaßnahmen an Jugendgruppenräumen
Bei Renovierungsmaßnahmen an Jugendgruppenräumen gibt der Stadtjugendring Heidelberg einen Zuschuss für Kosten von Renovierungsmaterialien und Handwerkerrechnungen.
Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.
Antrag Renovierungsmaßnahmen an Jugendgruppenräumen
Sonderzuschuss für sozial Schwächere
Kinder und Jugendlichen bis 27 Jahren mit Wohnsitz in Heidelberg aus finanziell schwächeren Familien kann ein Zuschuss gewährt werden, um an Freizeit- und Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Der Zuschuss beträgt max. 1/4 der Teilnehmerbetrages (im Höchstfall 200€) pro Maßnahme und pro Person.
Weitere Inforamtionen finden Sie im Teil D auf Seite 4 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.
Antrag Sonderzuschuss für finanziell Schächere
Besondere Maßnahmen
Auf Antrag kann der Stadtjugendring einen Zuschuss für besondere Maßnahmen gewähren. Hierzu zählen beispielsweise Foren oder Spielaktionen, die über normale Gruppenarbeit hinaus gehen.
Für die Veranstaltung werden Kosten für Materialien, Leihgebühren und Saalmieten berücksichtigt. Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.
Antrag besondere Maßnahmen
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?
Alle Jugendabteilungen der Vereine im Stadtgebiet Heidelberg, die Mitglieder der Sportkreis Heidelberg sind. Als Jugendliche können Mitglieder bis 27 Jahre bezuschusst werden. Heidelberger Vereine stellen ihre Zuschussanträge bei der Sportkreisjugend Heidelberg.
Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
Pro Formular ist nur eine Maßnahme aufzuführen. Alle auf dem Formular geforderten Unterlagen wie z.B. Belege für Übernachtungskosten oder Reisekosten müssen dem Antrag beigefügt sein (Kopie reicht aus).
Die angegebene Bankverbindung muss ein Vereinskonto sein, kein Privatkonto. Stellt ein Verein mehrere Anträge, ist darauf zu achten, dass immer dieselbe Bankverbindung angegeben wird.
Bei Anträgen der Pos. 2 (Freizeit-/Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung) müssen auf der Teilnehmerliste auch die Betreuer eingetragen werden.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Die Abgabefrist endet am 10. Oktober des jeweiligen Jahres. Eine frühzeitige Einreichung ist anzuraten, da dann beispielsweise bei Unvollständigkeit noch Zeit für Ergänzungen bleibt.
Wann bekommen wir die Zuschüsse?
Die Zuschüsse werden in der Regel im Dezember ausgezahlt. Sie erhalten einen Zuscchussbescheid. Falls ein Verein mehrerer Anträge gestellt hat, wird aufgelistet wie viel Geld für die einzelnen Positionen bewilligt wurde.
Die Zuschüsse sind den einzelnen Positionen zweckgebunden zu verwenden.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Geschäftsstelle der Sportkreisjugend Heidelberg
Harbigweg 5
69124 Heidelberg
Tel.: 06221 43205-15
E-Mail: info@sportjugend-heidelberg.de