Jugendförderung für Vereine aus dem Stadtgebiet Heidelberg

Stadtjugendring Heidelberg

Freizeiten, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen mit Übernachtung

Der Stadtjugendring (die Sportjugend Heidelberg) kann einen Zuschuss von 3€ pro Teilnehmenden pro Tag auszahlen.

Es müssen dabei mind. 6 Personen an der Maßnahme teilnehmen. Außerdem muss die Maßnahme mind. 2 Tage und max. 21 Tage (mit Übernachtung) dauern. Es werden nur Teilnehmer bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit Wohnsitz in Heidelberg bezuschusst. Auswärtige Teilnehmer werden nur zu 1/3 berücksicht.

Mehr Informationen unter TEIL C Bezuschussung nach Pos. 2 Freizeit- und Bildungsmaßnahmen auf Seite 4 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.

Antrag für die Bezuschussung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen

Ein- oder mehrtägige Bildungsveranstaltungen ohne Übernachtung

Über den Stadtjugendring kann ein Zuschuss für eine ein- oder mehrtägige Bildungsveranstaltung gestellt werden. Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.

Berücksichtigt werden Kosten für Saalmieten, Gastreferenten und Hilfsmittel für die Veranstaltung. 

Bedinung: Die Programmdauer muss mind. 5 Stunden betragen. Dem Antrag ist ein Programm (inkl. Beginn und Ende der Veranstaltung) beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie unter Pos 1f auf Seite 3 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.

Antrag für ein- oder mehrtägige Bildungsveranstaltung ohne Übernachtung

Anschaffungen von Geräten

Der Stadtjugendring fördert die Anschaffung und Reparatur von Geräten (Sportgeräte, Zelte, Kreativgegenstände, Medien, etc.) im Einsatz für die Jugend bis 27 Jahren. 

Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.

Mehr Informationen finden Sie unter Pos 1d auf Seite 3 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.

Antrag Anschaffungen Geräte

Jugendgruppenräume

Für die Überlassung von Jugendgruppenräumen (z.B. Miet- / Pachtzahlungen) kann ein Zuschussantrag beim Stadtjugendring Heidelberg beantragt werden. Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.

Es werden nur Verträge berücksichtigt, die auf Dauer angelegt sind.

Mehr Informationen finden Sie unter Pos 1e auf Seite 3 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.

Antrag Überlassung von Jugendgruppenräumen

Renovierungsmaßnahmen an Jugendgruppenräumen

Bei Renovierungsmaßnahmen an Jugendgruppenräumen gibt der Stadtjugendring Heidelberg einen Zuschuss für Kosten von Renovierungsmaterialien und Handwerkerrechnungen. 

Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.

Weitere Informationen finden Sie unter der Pos 1c auf Seite 3 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings. 

Antrag Renovierungsmaßnahmen an Jugendgruppenräumen

Sonderzuschuss für sozial Schwächere

Kinder und Jugendlichen bis 27 Jahren mit Wohnsitz in Heidelberg aus finanziell schwächeren Familien kann ein Zuschuss gewährt werden, um an Freizeit- und Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Der Zuschuss beträgt max. 1/4 der Teilnehmerbetrages (im Höchstfall 200€) pro Maßnahme und pro Person. 

Weitere Inforamtionen finden Sie im Teil D auf Seite 4 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.

Antrag Sonderzuschuss für finanziell Schächere

Besondere Maßnahmen

Auf Antrag kann der Stadtjugendring einen Zuschuss für besondere Maßnahmen gewähren. Hierzu zählen beispielsweise Foren oder Spielaktionen, die über normale Gruppenarbeit hinaus gehen. 

Für die Veranstaltung werden Kosten für Materialien, Leihgebühren und Saalmieten berücksichtigt. Die Zuschusshöhe beträgt max. 1/3.

Weitere Informationen finden Sie unter Pos 1g auf Seite 3 der Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings.

Antrag besondere Maßnahmen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ansprechpartnerin

Ulla Seichter

Sportjugend Geschäftsstelle

Haus am Harbigweg
Harbigweg 5
69124 Heidelberg

0 62 21/43205-15

Eine Übersicht aller Zuschüsse für Vereine aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis finden Sie beim Sportkreis Heidelberg.