Jugendförderung für Vereine aus dem Stadtgebiet HD - Stadtjugendring HD
Ausgefüllte Formulare und Belege bis zum
10. Oktober
des jeweiligen Rechnungsjahres an die Sportjugend Heidelberg senden!
(Harbigweg 5, 69124 Heidelberg)
Wofür kann ich einen Zuschuss beantragen?
- Renovierungsmaßnahmne Formular Position 1c
- Anschaffungen Formular Position 1d
- Jugendräume Formular Position 1e
- Bildungsveranstaltung ohne Übernachtung Formular Position 1f
- Besondere Maßnahmen Formular Position 1g
- Freizeit-/Bildungsmaßnahme mit Übernachtung Formular Position 2, Teilnehmerliste
- Anlage Teilnehmerliste zu Position 2 Sonderzuschuss für finanziell Schwächere Formular Position 3
Bitte nur diese Formulare zur Zuschussbeantragung verwenden.
Es sind die allgemeinen Bestimmungen und die Bestimmungen der einzelnen Antragspositionen zu beachten, welche sie den Finanzrichtlinien des Stadtjugendrings Heidelberg e.V. entnehmen können.
Finanzrichtlinien Stadtjugendring
Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?
Alle Jugendabteilungen der Vereine im Stadtgebiet Heidelberg, die Mitglieder der Sportkreis Heidelberg sind. Als Jugendliche können Mitglieder bis 27 Jahre bezuschusst werden. Heidelberger Vereine stellen ihre Zuschussanträge bei der Sportkreisjugend Heidelberg.
Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
Pro Formular ist nur eine Maßnahme aufzuführen. Alle auf dem Formular geforderten Unterlagen wie z.B. Belege für Übernachtungskosten oder Reisekosten müssen dem Antrag beigefügt sein (Kopie reicht aus).
Die angegebene Bankverbindung muss ein Vereinskonto sein, kein Privatkonto. Stellt ein Verein mehrere Anträge, ist darauf zu achten, dass immer dieselbe Bankverbindung angegeben wird.
Bei Anträgen der Pos. 2 (Freizeit-/Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung) müssen auf der Teilnehmerliste auch die Betreuer eingetragen werden.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Die Abgabefrist endet am 15. Oktober des jeweiligen Jahres. Eine frühzeitige Einreichung ist anzuraten, da dann beispielsweise bei Unvollständigkeit noch Zeit für Ergänzungen bleibt.
Wann bekommen wir die Zuschüsse?
Sie erhalten in der Regel Anfang Januar einen Bescheid über die Höhe des Zuschusses, welcher bis Ende Januar überwiesen wird. Falls ein Verein mehrerer Anträge gestellt hat, wird aufgelistet wie viel Geld für die einzelnen Positionen bewilligt wurde.
Die Zuschüsse sind den einzelnen Positionen zweckgebunden zu verwenden.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Geschäftsstelle der Sportkreisjugend Heidelberg
Sportkreisjugend Heidelberg
Harbigweg 5
69124 Heidelberg
Tel.: 06221 43205-21
Fax: 06221 43205-29
E-Mail: info@sportjugend-heidelberg.de