Häufige Fragen in der Vereinsarbeit
Fragen und Antworten
Wo finde ich einen Notar in Heidelberg?
Bei Satzungsänderungen oder Änderungen im BGB-Vorstand eines Verein ist ein Notar notwendig. Wo finden wir einen Notar in Heidelberg?
Durch die Umstrukturierung von Notariaten war es nicht mehr möglich, kostenfrei notarielle Beglaubigungen in Sachen Satzungsänderungen oder bei Führungswechseln etc. zu bekommen. Bei der Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Heidelberg werden die Unterschriften öffentlich beglaubigt. Vereine die Ihre Gemeinnützigkeit durch eine Bescheinigung des Finanzamtes nachweisen, sind von den Beurkundungsgebühren befreit.
Die Adresse: Städt. Vermessungsamt Heidelberg, Gaisbergstr. 7; 69115 Heidelberg Tel.: 06221-5824310
Öffnungszeiten: Mo – Fr 8.30 – 12.00 Uhr und Mo – Do 14.00 – 15.30 Uhr
Der DOSB und die ihm angeschlossenen Sportbünde haben einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen. Dieser:
- deckt über eine Zusatzvereinbarung eine Reihe von Musiknutzungen beim Sport bereits pauschal ab, die nicht gesondert meldepflichtig sind
- räumt Nutzern aus der Sportorganisation Preisnachlässe ein
Folgende Musiknutzungen sind bereits pauschal abgegolt:
- Jahres- und Monatsversammlungen
- Vortragsabende
- Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz
- Festzüge bei Sportfesten mit Spielmannszügen
- Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
- Totenfeiern
- Faschingsveranstaltungen der Jugendabteilungen, an denen nur jugendliche Mitglieder und Kinder, ggf. mit Begleitpersonen (z.B. Eltern), dieser Abteilungen teilnehmen und für die kein Eintritt verlangt wird.
- Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz
- Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern.
- Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind.
- Musiknutzungen auf den Internetseiten der Landessportbünde und Sportvereine, in denen diese über ihre Veranstaltungen berichten.
- Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen. Nicht abgegolten sind hier Shows und Galas mit Eintrittsgeld.
- Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z.B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich einer Präsentations-Veranstaltung der Vereinsangebote zur Mitgliederwerbung.
- Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich bei denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und dafür keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird sowie die Teilnah-
- me am Probetraining (max. 3).
- Musiknutzungen bei der Aus- und Fortbildung in Sportbildungswerken und in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden.
- Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern.
Mit der Mitgliedschaft im BSB Nord und der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ist der Sportverein automatisch Nutznießer von Gruppenverträgen mit ARAG Sportversicherung, die wir der BSB Nord für seine Mitgliedsorganisationen abgeschlossen haben.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Unfallversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtschutzversicherung
- Umwelt- und Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ansprechperson Hallenverfügbarkeit Heidelberg
Kontakt:
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Ansprechpartner: Ramachandra Aithal
E-Mail: sportamt@Heidelberg.de
Telefon: 06221 513-4401