Rhein-Neckar-Kreis Vereine: Übungsleiterzuschüsse in gleichbleibender Höhe

Gemeinsam haben sich die Sportkreise Heidelberg, Mannheim und Sinsheim an das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises gewandt und um eine pauschalisierte Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse in gleichbleibender Höhe wie im Jahr 2019 gebeten. Als Begründung verwiesen sie auf die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen der Übungsleiter-Tätigkeit. Vielfach war es im Jahr 2020 nicht möglich, vollumfänglich und im gewohnten Umfeld Übungsleiterstunden anzubieten und durchzuführen. Da die Sportvereine schwerwiegende finanzielle Folgen, z.B. durch Mitgliederschwund, laufende Kosten oder fehlende Einnahmen durch Ausfall von Veranstaltungen zu tragen haben, schlugen die drei Sportkreise im Rhein-Neckar-Kreis als Interessenvertreter ihrer Vereine für das Jahr 2020 folgendes Verfahren bei der Zuschussgewährung für die Übungsleitertätigkeit vor:

Der Rhein-Neckar-Kreis stellt die im Sporthaushalt vorgesehenen Mittel den Vereinen in gleicher Höhe wie im Jahre 2019 pauschal zur Verfügung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Bereits im Vorfeld hatte sich der Badische Sportbund Nord bereits für diese analoge Vorgehensweise entschieden.

Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums widerspricht dieses Verfahren auch dann nicht der Gemeinnützigkeit, wenn die Ausübung der damit verbundenen Tätigkeiten (zumindest zeitweise) nicht mehr möglich ist.

Die Vorsitzenden der drei Sportkreise freuten sich sehr über die Mitteilung aus dem Amt für Schulen, Kultur und Sport des Rhein-Neckar-Kreises, das dem Verfahrensvorschlag sehr schnell zustimmte. Der Sprecher der drei Sportkreise Klaus Bähr zeigte sich dankbar: „Der Rhein-Neckar-Kreis mindert durch dieses vereinfachte und pauschalisierte Verfahren nicht nur die finanziellen Folgen für die Vereine etwas, sondern er signalisiert vor allem ein Zeichen der Anerkennung für das Engagement der Sportvereine.