Einladung zum Sportkreistag 2025

Samstag 26.4.2025

Köpfelhalle

Einladung zum Sportkreistag 2025

Der Sportkreis Heidelberg e.V. lädt alle ihm angehörigen Sportvereine, Vertreter der Fachverbände, Vorsitzende der Sportjugend Heidelberg sowie die Mitglieder des Sportkreisvorstands herzlich zum Sportkreistag ein.

Dieser findet statt am:

Samstag, den 26. April 2025, um 10 Uhr (Einlass 9:30 Uhr)

in der Köpfelhalle, Stiftweg 32, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen

 

Folgende Tagesordnung ist geplant:

  1. Eröffnung und Totengedenken
  2. Grußworte
  3. Genehmigung der Tagesordnung, des Protokolls vom Sportkreistag 30.4.2022 und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Geschäftsbericht des Vorsitzenden
  5. Erstattung der Kassenberichte durch den Stv. Vorsitzenden Finanzen
  6. Erstattung der Berichte der Kreiskassenprüfer
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Entlastung des Geschäftsführenden Sportkreisvorstandes
  9. Bildung einer Wahlkommission
  10. Wahlen des Geschäftsführenden Sportkreisvorstandes
  11. Bekanntgabe des/der Vorsitzenden der Sportkreisjugend und der Vertreterin/des Vertreters der Untergliederungen von Sportfachverbänden
  12. Wahl von zwei Kassenprüfer/innen und eines/r Stellvertreters/in
  13. Anträge
  14. Wahl der Delegierten zum Sportbundtag Samstag, den 28. Juni 2025 im Best Western PALATIN Kongresshotel in Wiesloch
  15. Verschiedenes

Stimmberechtigung:

Auszug aus der BSB Satzung §33

  1. Auf dem Sportkreistag gilt folgendes Stimmrecht:
    1. Jedes Mitglied des Sportkreisvorstandes hat eine persönliche, nicht übertragbare Stimme.
    2. Die Beauftragten für besondere Aufgaben haben je eine persönliche, nicht übertragbare Stimme.
    3. Jeder im Sportkreis mit mindestens einem Mitgliedsverein vertretene Fachverband hat eine Stimme.
    4.  Jeder Verein bis zu 50 Mitgliedern hat eine Stimme.
    5. Jeder Verein von 51 bis 100 Mitgliedern hat zwei Stimmen.
    6. Jeder Verein hat für je angefangene 100 weitere Mitglieder eine weitere Stimme. Der Berechnung der Stimmenzahl wird die BSB-Bestandserhebung des Vorjahres zugrunde gelegt.
  2. Wählbar sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einem Mitgliedsverein des BSB oder einem seiner Mitgliedsverbände angehören. Auch Abwesende sind wählbar, sofern deren schriftliche Zustimmung zur Wahl und deren Annahme der Sportkreis-Geschäftsstelle vorliegt.
  3. Das Stimmrecht eines Vereins kann nur durch Mitglieder dieses Vereins als Delegierte zum Sportkreistag wahrgenommen werden. Es können dabei aber mehrere Stimmen auf einen Delegierten seines Vereins vereinigt werden. Abstimmungsberechtigt sind nur persönlich Anwesende.

Anträge zur Tagesordnung müssen zwei Wochen vor dem Sportkreistag bei dem Sportkreisvorsitzenden oder einem/einer ihrer/seiner Stellvertreter/innen schriftlich vorliegen. 

Das Protokoll des letzten Sportkreistages finden Sie oben rechts auf dieser Seite.

Hinweis:  Wir weisen darauf hin, dass lt. Beschluss des Sportkreistages von 2010 die Mitgliedsvereine verpflichtet sind, an den Sportkreistagen teilzunehmen.

Bitte melden Sie sich zur besseren Planung an

Mit sportlichen Grüßen

Gerhard Schäfer, Vorsitzender

Anmeldung

 

Parkmöglichkeiten finden Sie hier:

ÖPNV, PKW Anfahrt und Parkmöglichkeiten

Sie erreichen die Köpfelhalle mit der Linie 36 Haltestelle „Ziegelhausen, Köpfel“

Anfahrt mit dem PKW - Navigation: Stiftweg 32, 69118 Heidelberg

Protokoll vom Sportkreistag 30. April 2022